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   LAG Niedersachsen, 16.02.2012 - 4 Sa 1001/11 B   

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LAG Niedersachsen, 16.02.2012 - 4 Sa 1001/11 B (https://dejure.org/2012,1320)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.02.2012 - 4 Sa 1001/11 B (https://dejure.org/2012,1320)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - 4 Sa 1001/11 B (https://dejure.org/2012,1320)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsrentenanpassung; Anpassung einer Betriebsrente; Abweichung vom Anpassungsmodell

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 16 Abs. 2
    Betriebsrentenanpassung; Anpassung einer Betriebsrente; Abweichung vom Anpassungsmodell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.02.2012 - 4 Sa 1001/11
    Sie ist mit Prozessrisiken verbunden (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - AP § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 23; 20. Mai 2003 - 3 AZR 179/02 - AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 1; 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - AP § 16 BetrAVG Nr. 16).

    Zutreffend geht die Beklagte davon aus, dass die Vergleichsgruppe alle Unternehmen erfassen muss, auf die sich die konzernweite Anpassungsentscheidung erstrecken soll (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des 3. Senats des Bundesarbeitsgerichts verlangt dies auch § 16 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG n.F. mit der Formulierung "vergleichbare Arbeitnehmergruppen." Insoweit habe sich inhaltlich nichts geändert (BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - a.a.O.; 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - a.a.O.).

    Auch wenn der Arbeitgeber im Rahmen seines Ermessensspielraums ein praktikables und sachgerechtes Modell entwickeln darf und Typisierungen, Pauschalierungen und Generalisierungen im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung zulässig sind, müssen klare, verdienstbezogene Abgrenzungskriterien die Gruppenbildung als sachgerecht erscheinen lassen (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - a.a.O.).

  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 103/99

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.02.2012 - 4 Sa 1001/11
    Der falsch gewählte Prüfungszeitraum ist dann unschädlich, wenn sich etwaige Fehler im Ergebnis nicht auswirken; denn entscheidend ist, ob die Leistungsbestimmung im Ergebnis der Billigkeit entspricht (BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - AP § 16 BetrAVG Nr. 44).

    Versorgungsempfänger können demnach keinen vollen Teuerungsausgleich verlangen, wenn die noch aktiven Arbeitnehmer keinen vollen Teuerungsausgleich erhalten, also eine Stagnation ihrer Einkünfte oder gar einen Realeinkommensverlust hinnehmen müssen (BAG 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 - AP § 16 BetrAVG Nr. 11; 14. Februar 1989 - 3 AZR 313/87 - AP § 16 BetrAVG Nr. 23; 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 43; 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - AP § 16 BetrAVG Nr. 44).

    Nach der Rechtsprechung des 3. Senats des Bundesarbeitsgerichts verlangt dies auch § 16 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG n.F. mit der Formulierung "vergleichbare Arbeitnehmergruppen." Insoweit habe sich inhaltlich nichts geändert (BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - a.a.O.; 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - a.a.O.).

  • BAG, 20.05.2003 - 3 AZR 179/02

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband - Reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.02.2012 - 4 Sa 1001/11
    Sie ist mit Prozessrisiken verbunden (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - AP § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 23; 20. Mai 2003 - 3 AZR 179/02 - AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 1; 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - AP § 16 BetrAVG Nr. 16).

    Da bei einer unternehmensübergreifenden reallohnbezogenen Obergrenze sowohl Risiken wie Chancen sinken, wird es sich häufig um eine ausgewogene interessengerechte Lösung handeln (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/89 a.a.O.; 20. Mai 2003 - 3 AZR 179/02 - AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 1).

    Typisierungen, Pauschalierungen und Generalisierungen liegen umso näher, je größer die Datenmenge ist und je weniger sich aus statistischen Gründen einzelfallbezogene Ungenauigkeiten auswirken (BAG 20. Mai 2003 - 3 AZR 179/02 - AP § 1 BetrAVG Auslegung Nr. 1).

  • BAG, 11.08.1981 - 3 AZR 395/80

    Betriebliche Altersversorgung und Barabgeltung (Kohlebezugsrechte)

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.02.2012 - 4 Sa 1001/11
    Versorgungsempfänger können demnach keinen vollen Teuerungsausgleich verlangen, wenn die noch aktiven Arbeitnehmer keinen vollen Teuerungsausgleich erhalten, also eine Stagnation ihrer Einkünfte oder gar einen Realeinkommensverlust hinnehmen müssen (BAG 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 - AP § 16 BetrAVG Nr. 11; 14. Februar 1989 - 3 AZR 313/87 - AP § 16 BetrAVG Nr. 23; 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 43; 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - AP § 16 BetrAVG Nr. 44).

    Wenn Arbeitnehmer zu Gruppen zusammengefasst wurden, musste es sich um "typische Teile der Belegschaft" handeln (BAG 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 - AP § 16 BetrAVG Nr. 11; 14. Februar 1989 - 3 AZR 313/87 - AP § 16 BetrAVG Nr. 23).

  • BAG, 14.02.1989 - 3 AZR 313/87

    Anpassung der Betriebsrenten - reallohnbezogenen Obergrenze

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.02.2012 - 4 Sa 1001/11
    Versorgungsempfänger können demnach keinen vollen Teuerungsausgleich verlangen, wenn die noch aktiven Arbeitnehmer keinen vollen Teuerungsausgleich erhalten, also eine Stagnation ihrer Einkünfte oder gar einen Realeinkommensverlust hinnehmen müssen (BAG 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 - AP § 16 BetrAVG Nr. 11; 14. Februar 1989 - 3 AZR 313/87 - AP § 16 BetrAVG Nr. 23; 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 43; 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - AP § 16 BetrAVG Nr. 44).

    Wenn Arbeitnehmer zu Gruppen zusammengefasst wurden, musste es sich um "typische Teile der Belegschaft" handeln (BAG 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 - AP § 16 BetrAVG Nr. 11; 14. Februar 1989 - 3 AZR 313/87 - AP § 16 BetrAVG Nr. 23).

  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 548/82

    Betriebsrente - Anpassung - Beweislast - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.02.2012 - 4 Sa 1001/11
    Sie ist mit Prozessrisiken verbunden (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - AP § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 23; 20. Mai 2003 - 3 AZR 179/02 - AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 1; 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - AP § 16 BetrAVG Nr. 16).
  • BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 795/75

    Betriebliche Altersversorgung: Inflationsausgleich

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.02.2012 - 4 Sa 1001/11
    Aus dem zwischenzeitlich eingetretenen Kaufkraftverlust, der anhand der Veränderungen des Preisindex zu ermitteln ist, ergibt sich sein Anpassungsbedarf (BAG 16. Dezember 1976 - 3 AZR 795/75 - BAGE 28, 279; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1; 23. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - AP BetrAVG § 16 Nr. 46).
  • BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 432/89

    Wirksamkeit einer Begrenzung der betrieblichen Altersversorgung - Ablösung durch

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.02.2012 - 4 Sa 1001/11
    Da bei einer unternehmensübergreifenden reallohnbezogenen Obergrenze sowohl Risiken wie Chancen sinken, wird es sich häufig um eine ausgewogene interessengerechte Lösung handeln (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/89 a.a.O.; 20. Mai 2003 - 3 AZR 179/02 - AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 1).
  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.02.2012 - 4 Sa 1001/11
    Aus dem zwischenzeitlich eingetretenen Kaufkraftverlust, der anhand der Veränderungen des Preisindex zu ermitteln ist, ergibt sich sein Anpassungsbedarf (BAG 16. Dezember 1976 - 3 AZR 795/75 - BAGE 28, 279; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1; 23. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - AP BetrAVG § 16 Nr. 46).
  • BAG, 23.09.1997 - 3 AZR 529/96

    Umstellung des Zahlungstermins für Betriebsrenten

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.02.2012 - 4 Sa 1001/11
    Sie ist mit Prozessrisiken verbunden (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - AP § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 23; 20. Mai 2003 - 3 AZR 179/02 - AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 1; 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - AP § 16 BetrAVG Nr. 16).
  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband

  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 83/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalauszehrung

  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 287/00

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalausstattung

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 371/11

    Betriebsrente, Anpassung, Prüfungszeitraum (dreijähriger), Obergrenze,

    Insoweit schließt sich die erkennende Kammer ausdrücklich der im Urteil des LAG Niedersachsen vom 16.02.1012 - 4 Sa 1001/11 B - vertretenen Auffassung an.

    Im Ergebnis wird damit der Maßstab einer gewissen Solidarität mit der Gesamtbelegschaft verlassen und der Pensionär auf das Schicksal seiner Arbeitnehmergruppe im Gesamtunternehmen verwiesen (ErfK/Steinmeyer, 12. Aufl., Rn. 26 zu § 16 BetrAVG; LAG Niedersachsen, Urt. v. 16.02.2012 - 4 Sa 1001/11 B -, a.a.O.).

    Anhaltspunkte dafür, dass sich die Bezüge der Tarifangestellten und der AT-Angestellten nicht parallel entwickelt haben, ergeben sich aus dem weiteren Vortrag der Beklagten, für die Tarifangestellten seien freiwillige Leistungen, wie zusätzliches Urlaubsgeld, entfallen (LAG Niedersachsen, Urt. v. 16.02.2012 - 4 Sa 1001/11 B -, a.a.O.).

    Die Versorgungsanwartschaft erhöht während seines aktiven Berufslebens nicht seinen Lebensstandard und beeinflusst infolgedessen auch nicht die Kaufkraft (LAG Niedersachsen, Urt. v. 16.02.2012 - 4 Sa 1001/11 B -, a.a.O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2012 - 6 Sa 344/11

    Anpassung von Betriebsrenten

    Dieser hängt vom tatsächlich verfügbaren Einkommen ab (BAG 18.9.2012 - 3 AZN 1732/12 -zu II 1 b bb der Gründe, n.v.; ebenso bereits LAG Schleswig-Holstein 5.6.2012 - 1 Sa 365/11 - zu II 1 b bb der Gründe, juris; 22.3.2012 - 5 Sa 371/11 - zu B II 2 c der Gründe, NZA-RR 2012, 373; LAG Niedersachsen 16.2.2012 - 4 Sa 1001/11 B - zu II 2 e der Gründe, LAGE BetrAVG § 16 Nr. 13; LAG Hamm 25.9.2012 - 9 Sa 751/12 - zu II 1 a bb [1] der Gründe, juris).

    Selbst wenn zudem aus der unterschiedlichen Höhe von durchschnittlichen Jahreseinkommen und deren Entwicklungen in Einzelunternehmen nicht zwingend auf uneinheitliche Vergütungsstrukturen geschlossen werden mochte, sprach die unterschiedliche Einkommensentwicklung jedoch zumindest solange, als erkennbare Ursachen hierfür nicht vorgebracht oder ersichtlich waren - wie bereits vom Arbeitsgericht beanstandet -, prinzipiell gegen einheitliche Entgeltbedingungen (vgl. auch LAG Baden-Württemberg 9.8.2012 - 18 Sa 22/12 - zu II 2 b cc der Gründe, juris; 26.7.2012 - 3 Sa 18/12 - zu I 2 b der Gründe, n.v.; LAG Hamm 25.9.2012 - 9 Sa 751/12 - zu zu II 1 a bb [2] [c] [ee] der Gründe, juris; LAG Niedersachsen 16.2.2012 - 4 Sa 1001/11 B - zu II 2 b cc der Gründe, LAGE BetrAVG § 16 Nr. 13).

    All das wäre indes notwendig gewesen, um ausschließen zu können, dass die Entwicklung der durchschnittlichen Nettolohnsumme nicht durch eine Verringerung der höher dotierten Mitarbeiter und ein Ansteigen der niedriger dotierten Mitarbeiter verfälscht wurde; dies umso mehr als die Beklagte selbst Veränderungen im Vergütungsgefüge aufgrund des Wegfalls zusätzlichen Urlaubsgelds oder variabler Vergütungsanteile vorgebracht hatte (vgl. LAG Hamm 25.9.2012 - 9 Sa 751/12 - zu zu II 1 a bb [2] [c] [cc] der Gründe, juris; LAG Niedersachsen 16.2.2012 - 4 Sa 1001/11 B - zu II 2 c dd der Gründe, LAGE BetrAVG § 16 Nr. 13; LAG Schleswig-Holstein 5.6.2012 - 1 Sa 365/11 - zu II 1 b aa der Gründe, juris; 22.3.2012 - 5 Sa 371/11 - zu B II 2 b cc [2] [cc] der Gründe, NZA-RR 2012, 373).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2012 - 6 Sa 740/11

    Anpassung von Betriebsrenten

    Dieser hängt vom tatsächlich verfügbaren Einkommen ab (BAG 18.9.2012 - 3 AZN 1732/12 -zu II 1 b bb der Gründe, n.v.; ebenso bereits LAG Schleswig-Holstein 5.6.2012 - 1 Sa 365/11 - zu II 1 b bb der Gründe, juris; 22.3.2012 - 5 Sa 371/11 - zu B II 2 c der Gründe, NZA-RR 2012, 373; LAG Niedersachsen 16.2.2012 - 4 Sa 1001/11 B - zu II 2 e der Gründe, LAGE BetrAVG § 16 Nr. 13; LAG Hamm 25.9.2012 - 9 Sa 751/12 - zu II 1 a bb [1] der Gründe, juris).

    Selbst wenn zudem aus der unterschiedlichen Höhe von durchschnittlichen Jahreseinkommen und deren Entwicklungen in Einzelunternehmen nicht zwingend auf uneinheitliche Vergütungsstrukturen geschlossen werden mochte, sprach die unterschiedliche Einkommensentwicklung jedoch zumindest solange, als erkennbare Ursachen hierfür nicht vorgebracht oder ersichtlich waren, prinzipiell gegen einheitliche Entgeltbedingungen (vgl. auch LAG Baden-Württemberg 9.8.2012 - 18 Sa 22/12 - zu II 2 b cc der Gründe, juris; 26.7.2012 - 3 Sa 18/12 - zu I 2 b der Gründe, n.v.; LAG Hamm 25.9.2012 - 9 Sa 751/12 - zu zu II 1 a bb [2] [c] [ee] der Gründe, juris; LAG Niedersachsen 16.2.2012 - 4 Sa 1001/11 B - zu II 2 b cc der Gründe, LAGE BetrAVG § 16 Nr. 13).

    All das wäre indes notwendig gewesen, um ausschließen zu können, dass die Entwicklung der durchschnittlichen Nettolohnsumme nicht durch eine Verringerung der höher dotierten Mitarbeiter und ein Ansteigen der niedriger dotierten Mitarbeiter verfälscht wurde; dies umso mehr als die Beklagte selbst Veränderungen im Vergütungsgefüge aufgrund des Wegfalls zusätzlichen Urlaubsgelds oder variabler Vergütungsanteile vorgebracht hatte (vgl. LAG Hamm 25.9.2012 - 9 Sa 751/12 - zu zu II 1 a bb [2] [c] [cc] der Gründe, juris; LAG Niedersachsen 16.2.2012 - 4 Sa 1001/11 B - zu II 2 c dd der Gründe, LAGE BetrAVG § 16 Nr. 13; LAG Schleswig-Holstein 5.6.2012 - 1 Sa 365/11 - zu II 1 b aa der Gründe, juris; 22.3.2012 - 5 Sa 371/11 - zu B II 2 b cc [2] [cc] der Gründe, NZA-RR 2012, 373).

  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 249/12

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Ausgleich des Kaufkraft-verlustes -

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 16. Februar 2012 - 4 Sa 1001/11 B - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Gesamtbetrag der von der Beklagten ab dem 1. Juni 2011 an den Kläger zu zahlenden monatlichen Betriebsrente 2.042,79 Euro beträgt.
  • LAG Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 18 Sa 22/12

    Betriebliche Altersversorgung - nachträgliche Anpassung der Betriebsrente -

    Selbst wenn aus der unterschiedlichen Höhe der durchschnittlichen Jahreseinkommen und deren Entwicklung in den Unternehmen nicht zwingend auf eine uneinheitliche Vergütungsstruktur geschlossen werden kann, spricht Letzteres, wenn wie hier andere Ursachen für eine unterschiedliche Einkommensentwicklung nicht ersichtlich sind, gegen einheitliche Entgeltbedingungen (ebenso: LAG Niedersachen 16. Februar 2012 - 4 Sa 1001/11 B - Rn. 37; LAG Baden-Württemberg 26. Juli 2012 - 3 Sa 18/12).
  • LAG Hamm, 25.09.2012 - 9 Sa 751/12

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassungsprüfung; Nichtberücksichtigung des

    Anhaltspunkte dafür, dass sich die Bezüge der Tarifangestellten und der AT-Angestellten nicht parallel entwickelt haben, ergeben sich aus dem weiteren Vortrag der Beklagten, für die Tarifangestellten seien freiwillige Leistungen, wie zusätzliches Urlaubsgeld, entfallen (so auch LAG Schleswig-Holstein 22. März 2012 - 5 Sa 371/11 - NZA-RR 2012, 373 ff, Rn. 52; LAG Niedersachsen 16. Februar 2012 - 4 Sa 1001/11 B).
  • LAG Schleswig-Holstein, 05.06.2012 - 1 Sa 365/11

    Betriebsrentenanpassung - Nettolohnentwicklung vergleichbarer Arbeitnehmergruppen

    Anhaltspunkte dafür, dass sich die Bezüge der Tarifangestellten und der AT-Angestellten nicht parallel entwickelt haben, ergeben sich aus dem weiteren Vortrag der Beklagten, für die Tarifangestellten seien freiwillige Leistungen, wie zusätzliches Urlaubsgeld, entfallen (LAG Niedersachsen, Urt. v. 16.02.2012 - 4 Sa 1001/11 B -, a.a.O.).
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